Titel

Sachorientierte Kommunalpolitik ohne Parteidenken für die Interessenvertretung der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Gudensberg und deren Stadtteile

Ergebnisse der Sitzungswoche

Stadtverordnetenversammlung - April


Mitteilungen der Stadtverwaltung 

  • ein Vorhabenträger projektiert entlang an der A49 eine Photovoltaikanlage von 100 Hektar; dieser wird nach den Sommerferien öffentlich das Projekt vorstellen; eine Energiegenossenschaft oder kommunale Beteiligung ist denkbar; das Vorhaben kann aufgrund gesetzlicher Änderungen ohne Bauleitplanung erfolgen. Ein Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung ist nicht mehr notwendig
  • das Aufstellen der Container Unterkünfte am F26 wird ab 29.04. erfolgen (auch am 01.Mai werden Arbeiten durchgeführt); Der Bezug soll ab 01.07. erfolgen; Anwohner werden vor dem Einzug zum Besichtigungstermin eingeladen.


Terrano Naturbad
Errichtung einer Rutsche

Modellbeispiel

Im Laufe der Haushaltsberatungen im Haupt- und Finanzausschuss wurde in 2021 angeregt, im Naturbad eine Rutsche zu installieren. Hierfür wurden Mittel von 50.000 € im Haushalt bereitgestellt.
 Die Suche nach einem geeigneten Standort am Beckenrand gestalteten sich schwierig, da weder im Schwimmer- noch im Nichtschwimmerbereich die richtigen Voraussetzungen gegeben sind.
Der Magistrat hatte sich bereits gegen eine Umsetzung ausgesprochen. 


Thematisiert wurde bereits, das ...

  •  zusätzliches Personal zur Rutschenaufsicht notwendig ist
  • der Sichtbereich der Wasseraufsicht eingeschränkt würde
  • die Fläche des Nichtschwimmerbereiches reduziert würde
  • die optische Einbindung ins Naturbad sich schwierig gestaltet

Im Februar hat der Haupt- und Finanzausschuss die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob durch eine wechselseitige Öffnung zwischen Sprungturm und Rutsche die laufenden Kosten in Höhe von 9.000€ pro Jahr für eine zusätzliche Personalaufsicht vermieden werden könnte.
Der Beschluss wurde daher von der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung genommen und vertagt.

Nun lagen die Ergebnisse vor ...

  • das Schwimmbadpersonal sowie ein Experte für Schwimmbadsicherheit raten aus den folgenden Gründen von der Installation einer Rutsche im Freibad ab:
  • der Sicherheitsbereich (Eintauchbereich) im Nichtschwimmerbecken nimmt eine zu große Fläche ein und es besteht eine zu hohe Unfallgefahr
  • Standort der Rutsche befindet sich auf dem Hauptumlaufweges des Beckens
  • ein wechselseitiges temporäres schließen des Sprungturms und der Rutsche könnte zu einem Attraktivitätsverlust und Frust bei den den Badegästen bewirken
  • Optische Gründe wie z. B. störende zusätzliche Beschilderungen u. Absperrungen und die Einbindung der großen Edelstahlrutsche in ein „Naturbad“.

Hauptargument für uns ist jedoch, dass die eingestellten Mittel im Haushalt nicht mehr zur Verfügung stehen, da auch Sanierungsmaßnahmen im Terranobad nötig wurden. Der Hang am Schwimmerbecken musste stabilisiert werden, um ein Abrutschen des Beckens zu verhindern. Weitere notwendige Maßnahmen zum Erhalt des Freibades mussten beauftragt werden. Diese Arbeiten lagen deutlich über dem eingeplanten Niveau. Eine weitere Belastung des städtischen Haushalts erschien unter diesem Aspekt nicht sinnvoll.

HNA Auszug vom 27.04.2024


Der Redebeitrag von Marcus Erler ist <<hier>> nachzulesen


Beschluss: 16 Nein; 9 JA Stimmen (keine Umsetzung)

 

Benutzerordnung für das Gemeinschafts- und Kommunikationszentrum


 

Die Verwaltung, der Magistrat und der Haupt- und Finanzausschuss haben sich mit den Inhalten beschäftigt und einen anwenderfreundlichen Fahrplan entwickelt, der die
 Nutzung im neuen Kommunikationszentrum regelt.
Neben Benutzerzeiten, die Reinigung sowie Haftungsangelegenheiten bildet die Benutzerordnung die Grundlage für ein geregeltes Miteinander. Ein digitales Buchungssystem soll den Zugang für alle Vereine und Nutzergruppe vereinfachen. Wir haben angeregt, gerade die Erstbuchung gemeinsam vorzunehmen und auch die Nutzerordnung mit einem entsprechenden Vorwort zu versehen. Diese „Präambel“ sollte aus unserer Sicht gemeinsam mit den Nutzern besprochen werden und den Grundstein legen für das Werteverständnis im Miteinander.

 


Der Redebeitrag von Carsten Lucas ist <<hier>> nachzulesen


Beschluss: einstimmig angenommen

 

Fahrradgarage Innenstadt
ISEK01 - Alternativer Standort


Mit der Antragstellung zur Errichtung einer Fahrradgarage nach "Waberner Vorbild" im November 2022 wurde im laufenden Verfahren zum Verkehrskonzept (dieses beinhaltet ebenso eine Radverkehrsplanung) vorweggegriffen. Der ursprüngliche Antrag enthielt keinerlei Informationen zu Kosten oder relevante Kenngrößen.
Im Laufe des Verfahrens wurden seitens der Verwaltung die Kosten sowie die Fördermöglichkeiten geprüft.
Bereits im Rahmen der Investitionsplanung haben wir immer wieder auf die zu hohen Kosten für ein solches Vorhaben hingewiesen und darauf gedrängt, günstigere Alternativen dem Ausschuss vorzulegen.


Beratungen wurden fortgesetzt ...


leerstehendes Ladengeschäft ehem. Blumen Schmidt

Nachdem zunächst im Haupt- und Finanzausschuss der ursprüngliche Antrag zum Kauf eines leerstehenden Ladengeschäftes beraten wurde, erfolgte die mehrheitliche Verschiebung in den Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt. Dort wurde der Sachverhalt in zwei weiteren Sitzungen beraten.

 

Wir haben – um eine Alternativenprüfung zu erreichen – einen Änderungsantrag eingereicht mit empfohlenen Standort (Grünfläche am Parkplatz vor dem Rathaus) und ein Angebot für eine Fahrradgarage mit Lademöglichkeiten zur Verfügung gestellt. Im Ausschuss wurde schnell klar, dass die Befürworter FÜR den Kauf des Ladengeschäfts nicht von einer anderen Umsetzung zu überzeugen sind und eine andere Lösung nicht akzeptieren.

Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Ausschuss konnte dennoch ein Prüfauftrag erarbeitet werden, der dann allerdings in der Stadtverordnetenversammlung bestätigt werden musste. Wir haben nachgefragt, warum man den Tagesordnungspunkt nicht von der Stadtverordnetenversammlung nehme - die Antwort war: "das geht nicht ohne Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung"

Wir hatten als Fraktion bei dieser Aussage im gemeinsamen Austausch hinterher KEIN gutes Gefühl für eine echte Chancenprüfung für den Alternativvorschlag. In einer Stadtverordnetenversammlung sind die Mehrheitsverhältnisse der Befürworter für den Kauf bei voller Anwesenheit deutlich gegeben. Wir befürchteten, dass wir kein ernst zu nehmendes Alternativangebot in der nächsten Stadtverordnetenversammlung vorgelegt bekommen würden und dann überstimmt würden. Also haben wir uns dafür entschieden, mit den sich nun darstellenden Mehrheitsver-hältnissen, die eine Ablehnung des Kaufs möglich machten, entsprechend zu agieren. 

Die Befürworter haben diese Interaktion durchaus sehr emotional bewertet, für uns sehr erstaunlich, da das Handeln nach Mehrheitsprinzip ständiger Usus im Stadtparlament ist.
Wir haben also unseren Änderungsantrag zurückgezogen und gemeinsam mit den Fraktionen  Bürgerliste und  CDU gegen den Kauf des Gebäudes gestimmt. Der Hauptantrag zum Kauf des Ladengeschäftes fand somit keine Mehrheit im Parlament.

 

Beschluss: 13 Nein, 12 Ja Stimmen (abgelehnt)


Ausweisung eine Parkfläche 

Alter Renthof


Quelle: maps

Der Fläche des „Alten Renthofes“ wird seit fast 10 Jahren keine Nutzung mehr zugeführt. Die Fläche ist unbebaut, mit
einem Bauzaun abgesperrt und prägt in der Innenstadt von Gudensberg das Stadtbild mit der traurigen Erinnerung an eine Brandkatastrophe.

Zur gleichen Zeit fehlt Wohnraum in der Innenstadt und Parkfläche für die anstehende Bautätigkeit am Alten
 Markt. Der ursprüngliche Antrag der Bürgerliste wurde nach Rücksprache mit uns zu einem Änderungsantrag:
Der Magistrat der Stadt Gudensberg wird beauftragt, Gespräche mit dem Eigentümer des ehemaligen Renthofes zu führen mit dem Ziel:


  • die Weiterverwendung der Fläche mit dem Eigentümer zu klären und den geplanten Zeitablauf und evtl. Bautätigkeiten zu skizzieren.
  • die Konditionen für einen Ankauf, bzw. eine Anmietung zu klären.
  • die Ergebnisse sollen zur weiteren Bewertung in der Sitzung am 3. Juli 2024 dem Haupt- und Finanzausschuss vorgestellt werden

 


Der Redebeitrag von Anja Weber ist <<hier>> nachzulesen


Beschluss: einstimmig angenommen


Einhaltung von Vorgaben im Bebauungsplan

Anfrage FWG Gudensberg

Für die Stadt Gudensberg und die sechs Stadtteilen wurden verschiedene Bebauungs-pläne erstellt. Diese Bebauungspläne enthalten Festsetzungen über Art und Maß der baulichen Nutzung, (wie z.B. Vorgaben über die maximal zulässige Höhe von Gebäuden, über einzuhaltende Grenzabstände, über Dachformen und -neigungen) 

Diese Bebauungspläne erstrecken sich in der Regel über Teilbereiche von Ortschaften, so dass eine Festsetzung zum Teil unterschiedlich sein kann. Dennoch ist der Bauherr an die Festsetzungen des geltenden Bebauungsplanes seines Vorhabens gebunden.
Die Durchsetzung von Regelungen eines Bebauungsplans fällt unter das materielle Baurecht und liegt in der Zuständigkeit der Baugenehmigungsbehörde. Dennoch muss die Einhaltung der Vorgaben aus dem Bebauungsplan kontrolliert werden und die Kommune muss sicherstellen, dass die Vorgaben aus dem Bebauungsplan eingehalten werden.
Des Weiteren wird die Verfügbarkeit von Stellplätzen über die Stellplatzsatzung der Stadt Gudensberg geregelt. Die Anzahl der notwendigen Stellplätze regelt die s.g. Stellplatzsatzung.
Mit dieser Anfrage ging es uns vorrangig darum, die Stimmen aus der Bevölkerung aufzunehmen, da es durchaus Handlungsbedarf zur Prüfung der Bauleitplanungen zu geben scheint. Uns geht es um massive Verstöße… und um eine Gleichbehandlung in unserer sozialen Gemeinschaft.  Die Fragen wurden aus unserer Sicht nicht eindeutig klar beantwortet. Wir werden also nochmal eine weitere Anfrage formulieren. Die Bürgermeisterin hat zugesichert, sie entsprechend mit dem Protokoll zur Sitzung zu beantworten. Diese Vorgehensweise ist mit uns abgestimmt und für uns in Ordnung.


Unsere Anfrage inkl. der Antwort seitens Verwaltung kann <<hier>> nachgelesen werden.


Aktueller Stand zum Gewerbegebiet
Auf der Hofstatt - Besser Straße


Die archäologischen Grabungen laufen seit September 2023 und es wurden zwischenzeitlich mehrere hundert Funde verzeichnet. Die Grabungen sollen vsi. im Juni 2024 abgeschlossen werden.


Innerhalb der Bewerbungsfrist sind 7 Bewerbungen eingegangen (eine Bewerbung wurde zurückgezogen). 

Im nächsten Schritt wird ein Bewertungsvorschlag für die vorliegenden Bewerbungen anhand des Kriterienkatalogs (diesen hat der Haupt- und Finanzausschuss erstellt) ausgearbeitet.
Die vollständige Auswertung wird den Gremien voraussichtlich zu folgenden Sitzungsterminen zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden:


  • Magistrat 02.05.2024 (nicht öffentlich)
  • Haupt- und Finanzausschuss 03.06.2024 (öffentlich)
  • Stadtverordnetenversammlung 06.06.2024 (öffentlich)

 

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