Sachorientierte Kommunalpolitik ohne Parteidenken für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Gudensberg und deren Ortsteile
 

Kommissionen im Überblick


Die beiden Fachausschüsse Bauen, Planen und Umwelt sowie Haupt- und Finanzausschuss bereiten die Entscheidungen für die Stadtverordnetenversammlung vor.

Neben diesen Fachausschüssen gibt es weitere zahlreiche Kommissionen und Auschüsse.


Kindergartenbeirat

Der Kindergartenbeirat hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Förderung der Zusammenarbeit zwischen Träger, Kindergartenleitung, pädagogischem Personal und Eltern
  • Mitwirkung bei konzeptionellen und organisatorischen Fragen
  • Unterstützung bei der Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit
  • Austausch über Betreuungsangebote, Öffnungszeiten und Rahmenbedingungen

Der Beirat hat keine Entscheidungsbefugnisse, sondern übt eine beratende und empfehlende Funktion aus. 


Hallenbadbeirat

Vertreterin: Anja Weber

Die Einrichtung des Hallenbadbeirats basiert auf einem Vertrag zwischen dem Schwalm-Eder-Kreis und der Stadt Gudensberg; dieser Vertrag regelt im Wesentlichen folgendes:

  • Die Stadt ist Eigentümerin des Bades und betreibt dieses
  • Der Kreis erkennt darin an, dass das Bad über Gudensberg hinaus für den Kreis wichtig ist; z.B. für Schulsport und/oder Einwohnende anderer Kommunen. Folge: Der Kreis trägt 50 % der Ausgaben Mitsprache: Dafür wurde das Gremium „Hallenbadbeirat“ eingesetzt.

Der Hallenbadbeirat besteht je zur Hälfte aus Vertretern des Kreises und der Stadt und ist ein rein beratendes Gremium zu wichtigen Themen des Betriebs und Baumaßnahmen.


Verbandsversammlung Abwasserverband Mittleres Emstal

Der Abwasserverband Mittleres Emstal (AVME) ist eine Körperschaft, die von den Mitgliedskommunen Gudensberg, Niedenstein und Fritzlar gegründet wurde, um Abwasser abzuleiten und zu behandeln. Der AVME betreibt die Kläranlage bei Maden. Dort wird das Abwasser folgender angeschlossener Orte behandelt: alle Gudensberger Stadtteile, die Fritzlarer Stadtteile Werkel, Wehren, Lohne und Haddamar, und die Stadt Niedenstein mit allen Stadtteilen.


Volker Steinmetz


Michael Knaust (stellv.)


Norbert Niehoff


Frank Kampf (stellv.)



Verbandsversammlung Zweckverband Abfallwirtschaft Schwalm-Eder-Kreis

stellv.: Meinhard Leidheiser

Die Abfallbeseitigung ist grundsätzlich eine kommunale Pflichtaufgabe. Zur gemeinsamen Aufgabenerfüllung haben die Kommunen im Schwalm-Eder-Kreis den Zweckverband Abfallwirtschaft Schwalm-Eder-Kreis gegründet. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte. Die grundlegenden Entscheidungen über die Tätigkeiten des Zweckverbandes obliegen der Verbandsversammlung.
Die Stadt Gudensberg ist Mitglied des Verbandes.



Wahl der Vertretung in der Verbandsversammlung EKOM21

Vertreter: Jörg Weber

Die Stadt Gudensberg ist Mitglied im „kommunalen
Gebietsrechenzentrum. Diesist eine Körperschaft von
hessischen Kommunen, die Services in der Datenverarbeitung anbietet.

Die Organe der EKOM21 sind GeschäftsführungVorstand
und Verbandsversammlung.
Die Aufgaben der kommunalen Vertretern in der Verbandsversammlung sind:

  • Mitwirkung bei Beschlüssen (Haushalt, Investitionen, Projekte)
  • Information und Abstimmung mit der Kommune über Entscheidungen


Wahl der Vertretung in der Verbandsversammlung Wasserverband Gruppenwasserwerk Fritzlar-Homberg

stellv.: Romanus Baldermann

Die Wasserversorgung ist eine kommunale Pflichtaufgabe. Die früher selbstständigen Gemeinden Maden und Obervorschütz sind bereits vor der Gebietsreform in den 1970er Jahren dem Wasserverband Gruppenwasserwerk beigetreten und haben die Aufgabe der Wasserversorgung von Maden und Obervorschütz dorthin übertragen.

Die Stadt Gudensberg ist als Rechtsnachfolgerin der ehemals selbstständigen Gemeinden Maden und Obervorschütz Mitglied des Wasserverbandes. Der Vorstand des Wasserverbandes führt die laufenden Geschäfte. Die wichtigen Entscheidungen über den Wasserverband obliegen der Verbandsversammlung.


Wahl der Vertretung in das Kuratorium der Kulturstiftung der Stadt Gudensberg


Die „Kulturstiftung der Stadt Gudensberg“ wurde 1997 gegründet. Die Zins-Erträge aus dem Stiftungskapital sollen zur Förderung von Kunst und Kultur in der Stadt Gudensberg eingesetzt werden. 

Vertreter: Carsten Lucas


Vertreter: Meinhard Leidheiser


Das Kuratorium der Kulturstiftung der Stadt Gudensberg ist ein zentrales Gremium innerhalb der Gudensberger Kulturstiftung mit beratender und beschlussfassender Funktion im Rahmen der Stiftungstätigkeit. Die Aufgaben der Stiftung sind folgende:

  • Beschlussfassung über Fördervorhaben
  • Prüfung und Genehmigung von Vorlagen des Vorstandes


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