Titel

Sachorientierte Kommunalpolitik ohne Parteidenken für die Interessenvertretung der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Gudensberg und deren Stadtteile

Ergebnisse der Sitzungswoche

Stadtverordnetenversammlung im Juni



Mitteilungen

  • Riesen Wasserrutsche - Die SPD Fraktion hatte einen Antrag für die Nutzung einer solchen Rutsche gestellt. Die Verwaltung prüfte zunächst die Anschaffung und rechtlichen Rahmenbedingungen. Wir hatten dies mit einem Änderungsantrag in der November Sitzung gefordert (siehe Nov´24). Die von uns beantragten Vorprüfungen hinsichtlich Versicherung, zusätzlichen Badepersonal, Reinigung, Wartung etc. haben sich nun bestätigt. Es ist mit erheblichen Folgekosten und zusätzlichem Aufsichtspersonal zu planen. Eine Anmietung wie von der SPD Fraktion gefordert – ohne jegliche Vorprüfung der Zusatzkosten hätte unseren Haushalt enorm belastet. Wir sind sehr froh, dass wir mit dem von uns eingebrachten Änderungsantrag diese Kostenbelastung abwenden konnten. Die Bürgermeisterin informierte nun, das eine Wasserrutsche aus einer Nachbarkommune kostenfrei zur Verfügung gestellt werden könne. Diese soll in der Badesaison an den Wochenenden zur Verfügung stehen.
  • Kommunale Wärmeplanung Die Datenerhebung für die kommunale Wärmeplanung ist fast abgeschlossen. Aktuell läuft noch eine Onlineumfrage. Die Ergebnisse werden im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung am 08.Juli im Bürgersaal präsentiert.


Ordnungsbehördenbezirk

Auszug HNA vom 12.06.25

Die Entscheidung, dass nun die Stadt Gudensberg aus dem Ordnungsbehördenbezirk Habichtswald austritt, ist die Folge zahlreicher Beratungen im Ausschuss. Ab 01.01.2026 soll nun ein gemeinsames Ordnungsamt mit der Nachbarkommune Niedenstein gegründet werden.
Damit hoffen wir, eine Verbesserung vor Ort zu erreichen. Das Ordnungsamt mit der Nachbarkommune wird den städtischen Haushalt finanziell weiter belasten.  Die  Verwaltung muss unmittelbar mit der Beschaffung der IT, Ausstattung sowie der Stellenausschreibung starten. Hierfür enthielt der Beschluss einer außerplanmäßigen Ausgabe von 60.000€. Weiterhin müssen ca. 100.000€ pro Jahr im Haushalt eingeplant werden.

Wir haben daher die Verwaltung beauftragt:

in der nächsten Sitzung Vorschläge für die außerplanmäßigen Ausgaben von 60.000€ zur Gegenfinanzierung für das Haushaltsjahr 2025 zu unterbreiten. Zudem haben wir um eine Sondersitzung gebeten, um die Erkenntnisse aus der Beratung des Landesrechnungshofes – gerade im Hinblick auf das Thema: „freiwillige Leistungen“ – einen genaueren Blick zu werfen und Ableitungen für zukünftiges Handeln daraus abzuleiten.


Der Redebeitrag von Marcus Erler ist <<hier>> nachzulesen.


Beschlüsse:
1.) 20xJa; 4xNein; 1xEnthaltung

Kündigung zum 30.06.25 mit Wirkung zum 31.12.2025
2.) 20xJa; 4xNein; 1xEnthaltung

Gründung eines eigenen OBB gemeinsam mit der Stadt Niedenstein zum 01.01.26
3.) 25xJa; 0xNein; 1xEnthaltungen

Beschlussfassung vorbehaltlich, dass Niedenstein ebenso den aus dem OBB Habichtswald austritt
4.) 23xJa; 0xNein; 2xEnthaltung

Außerplanmäßige Ausgaben von 60.000€ werden bereitgestellt.
5.) 23xJa; 0xNein; 2xEnthaltungen

Für das HJ 2026 sind nach Aussage der Verwalung 100.000€ zusätzlich bereitzustellen, deren Gegenfinanzierung im Haushaltsjahr 2026 noch zu erarbeiten ist.


Konzeptvergabe Grundstücke ehem. Sägewerk

Präzisierung der Zielsetzung


Der Beschluss zur Entwicklung der Fläche des Alten Sägewerks im Konzeptverfahren in Obervorschütz war längst getroffen. Hierbei wurde festgestellt, dass auf dem 5.500 m² großen Gelände die Errichtung eines Mehrfamilienwohnkomplexes mit
ca. 40-50 Wohnungen technisch möglich - jedoch nicht bedarfsgerecht wäre. Der Ortsbeirat wurde eingebunden, um eine Teilung des Geländes und damit die Realisierung von zusätzlichen Einfamilienhäusern möglich zu machen.
Der Ortsbeirat hat sich ausdrücklich für eine solche Planung ausgesprochen. Dieser Empfehlung haben wir uns gern angeschlossen. Die Teilung des Grundstückes ermöglicht die zur Verfügungstellung von Bauplätzen innerhalb des Ortes. Also eine Innen- vor Außenentwicklung wie von uns sehr oft thematisiert und gefordert.

Zusätzlich wurde der Kaufpreis der Grundstücke auf 121,30€/qm beschlossen.


Der Redebeitrag von Michael Knaust ist <<hier>> nachzulesen.


Beschluss: einstimmig angenommen


Städtebauförderprogramm

Neupriorisierung der ISEK-Maßnahmen

 

Mit der Entscheidung aus der März Sitzung zum Kauf der Trift 3 in der Kernstadt wurde ebenso beschlossen, dass eine Neupriorisierung aller ISEK Maßnahmen vorgenommen werden soll. Dies wurde in einer gemeinsamen Sondersitzung des Haupt- und Finanz- und des Bauausschusses unter Beteiligung der Lokalen Partnerschaft vorgenommen. Mit der  Neupriorisierung sollten auch alle Kosten noch einmal auf den Prüfstand gestellt werden.
Ihr erinnert Euch bestimmt: Nach dem Kauf des Areals Trift 3 wurde ein Beschluss in der Stadtverordnetenversammlung gefasst, beim Fördermittelgeber die Erweiterung des Fördergebietes zu beantragen. Die Antwort dazu steht noch aus. Dennoch sind die nächsten Planungsschritte vorzudenken: Das bedeutet auch hier muss analog wie beim Projekt Hessischer Hof ein Förderantrag und ein „Projektantrag“ gestellt werden. Die Verwaltung hatte eine Unterlage vorbereitet, die schon mit einer hohen Summe die Trift in den Planungsprozess aufgenommen hat. Da für diesen nächsten Schritt die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung notwendig ist, haben wir im Ausschuss gefordert, diesen Prozess-Schritt deutlich im Beschlusstext aufzunehmen und die bezifferten Kosten als reine Planzahl zu definieren. Uns ist es wichtig, dass die Schritte der Planung eingehalten werden. Sollte der Fördermittelgeber der Erweiterung des Fördergebietes nicht zustimmen, müssen wir sicher über die Planung an dieser Stelle neu denken.
Die Umsetzung einer Kindertagesstätte mitten in der Stadt ist aus unserer Sicht nicht zwingend notwendig; diese könnte auch an anderer Stelle entstehen. Wir sehen an dieser Stelle auch eine Entwicklung von dringend benötigtem Wohnraum – gerne auch seniorengerecht. Auch dafür gibt es entsprechende Förderprogramme. Es ist also vieles möglich.

 

Der Redebeitrag von Carsten Lucas ist <<hier>> nachzulesen.


Beschluss: 20 Ja; 4 Nein; und 1 Enthaltung


Anpassung Kostenbeiträge

Kitagebühren

Die Kitagebühren bleiben ein schwieriges Thema im Parlament. Der Rechnungshof hat bei der Haushaltskonsolidierung darauf hingewiesen, dass die Kindergartenbeiträge am Nachmittag nicht in Relation zu den Gebühren am Vormittag stehen. Eine klare Empfehlung war, die Nachmittagsgebühren entsprechend anzupassen.

Zudem erhöhen sich die Kosten durch die erneuten Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst in diesem und im kommenden Jahr.
Um einer Erhöhung der Gebühren abzuwenden, ist eine stärkere Finanzausstattung von Seiten des Landes an die Kommunen notwendig. Immer wieder wird das zwar von den etablierten Parteien gefordert, im Ergebnis kommt allerdings bei den Kommunen keine stärkere Vergütung dazu an.
Elternbeiträge können das große Defizit in diesem Bereich unmöglich auffangen.

Von Seiten der Fraktion der Grünen wird stetig ein vom Einkommen abhängiges Gebührensystem gefordert. Als Beispiel wird hier immer wieder das Gebührensystem der Ursulinenschule genannt. Das heißt: alle Eltern bezahlen eine höhere Gebühr, damit Geringverdiener weniger zahlen können. Wir sehen darin aus unterschiedlichen Gründen keinen Erfolg. (z.B. keine Kindergartenpflicht/Schulpflicht in Deutschland)
Zudem sind die Kosten für die Familien heute schon sehr hoch. Ein einkommenabhängiges Gebührensystem würde die Gebühren noch weiter nach oben treiben um für Einzelne einen niedrigeren Gebührensatz möglich zu machen.
Die folgende Tabelle zeigt die Kostensteigerung für die Ganztagsbetreuung (7:00-16:30 Uhr) ohne Mittagessen. Die Gebührenerhöhung hat sich an die Empfehlung vom Landesrechnungshof angelehnt; jedoch eine Umsetzung in zwei Schritten geplant:



Aktuelle Gebühren

ab 01.08.2025

ab 01.08.2026

U3

288,60€

330,90€

375,50€

Ü3

97,30€

100,20€

103,20€


Beschluss: 20x Ja; 4x Nein; 2x Enthaltungen


Infrastruktursondervermögen

Antrag von B90Grünen und SPD

 

Hier haben wir für Euch mal den Antragstext zur Verfügung gestellt:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Das von CDU/CSU, SPD und GRÜNEN im Bundestag beschlossene Infrastruktursondervermögen über 500 Milliarden Euro ist eine historische Chance, unsere Investitionen in Gudensberg zu voranzutreiben, da nun
umfangreiche Mittel für die Erneuerung unserer Infrastruktur zur Verfügung stehen.
2. Auch für Gudensberg und die Stadtteile eröffnet der Beschluss die Möglichkeit, dringend notwendige Investitionen endlich auszugehen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass von den Bundesgeldern möglichst viel bei uns ankommt.
3. Die Stadtverordnetenversammlung hält es daher für erforderlich, dass der auf das Land Hessen entfallende Anteil der Bundesgelder zu 80 % den Kommunen zur Verfügung gestellt wird.
4. Die Landesregierung wird entsprechend aufgefordert, die Mittel an die Kommunen weiterzuleiten und nicht allein für Investitionen auf Landesebene zu verwenden. 

Der §14 unserer Geschäftsordnung regelt, welche Bestandteile ein Antrag für die Stadtverordnetenversammlung haben muss: "Anträge sind nur zu Angelegenheiten zulässig, für deren Entscheidung die Stadtverordnetenversammlung sachlich zuständig ist …"

Der formulierte Antrag hätte nicht auf die Tagesordnung genommen werden dürfen. Er enthält keinerlei klare Auftragsformulierung für die Verwaltung und fällt auch nicht in den Zuständigkeitsbereich einer Stadtverordnetenver-sammlung!

Politisch Interessierte wissen, wofür das Infrastrukturpro-gramm der Bundesregierung auf den Weg gebracht wurde. Eine Forderung der Zuteilung von Geldern für Gudensberg erscheint uns wenig zielführend und ein Stück weit polemisch. Der Kreisausschuss hat mit einer Resolution auf die unzureichende Finanzausstattung hingewiesen, die Bürgermeister waren in Wiesbaden um auf die mangelnde Finanzausstattung hinzuweisen. Eine Reaktion gab es bislang dazu nicht.
Wir fragten uns, ob die beiden Fraktionen kein Vertrauen in ihre eigenen Akteure auf Landes- und Bundesebene haben.

Der Redebeitrag von Norbert Althans ist <<hier>> nachzulesen


Beschluss: 14x Ja und 12x Nein Stimmen


Juristische Klärung Sitzverteilung im Magistrat

Antrag FWG Fraktion

Wir haben eine juristische Klärung beim Hessischen Städte und Gemeindebund (HSGB) zur Sitzverteilung im Magistrat bzgl. veränderten Stärkeverhältnisses beantragt.

Auszug HNA vom 14.06.

Zu den Hintergründen ...
In der letzten Stadtverordnetenversammlung hat der Stadtverordnetenvorsteher unter dem Punkt Mitteilungen zu den Auswirkungen des Leerbleibens von Sitzen in der Stadtverordnetenversammlung informiert.

Das bereits seit einem Jahr bestehende geänderte Stärkeverhältnis der Fraktionen (CDU und BL konnten nicht nachbesetzen; die Nachrückerlisten sind erschöpft) wurde nach einem Jahr neu berechnet und korrigiert, sodass die Fraktion der CDU im Haupt- und Finanzausschuss und im Bauausschuss jeweils einen Ausschusssitz verliert und die SPD – Fraktion einen Ausschusssitz hinzugewinnt. Auch der stellvertretende Ausschuss-Vorsitz ist damit vakant.
Wir sind sehr enttäuscht darüber, dass die Bürgermeisterin trotz mehrfacher Aufforderung keine Bereitschaft signalisiert hat, diese offizielle Anfrage beim Hessischen Städte- und Gemeindebund in Auftrag zu geben. Eine entsprechende Anfrage hatte es für den Ausschuss-Sitz gegeben. Die Regelung zum Magistratssitz wurde mit verschiedenen Paragraphen zwar erläutert, eine klare Handlungsvorgabe vom Hessischen Städte- und Gemeindebund wie bei der Regelung zum Ausschuss wurde nicht herbeigeführt. Da der Magistrat wichtige Entscheidungen trifft, vertreten wir die Auffassung, dass wir uns dazu rechtlich absichern sollten.
Leider wurde unser Antrag von Seiten der SPD-Fraktion hart kritisiert. Eine Rede, die neben bereits bekannter HGO-Paragraphen wenig Verständnis, dafür aber mit sehr vielen Unterstellungen arbeitete, brachte das doch sehr sachliche Thema auf eine hochemotionale Ebene. Den Antrag hat Marcus Erler ins seinem  <<Redebeitrag>> eingebracht. Anja Weber mit einer entsprechenden <<Gegenrede>> reagiert.

Für uns ist dabei selbstverständlich, das wir auf der Sachebene bleiben.



Beschlss: 12xJa und 10xNein Stimmen und 4xEnthaltungen


Damit ist der Antrag angenommen.


Status Verkauf Kita an Schwalm Eder Kreis

Anfrage FWG Fraktion


In der Stadtverordnetenversammlung im März wurde der Verkauf des Kindergartens Sonnenstrahl an den Schwalm-Eder-Kreises beauftragt. Der Magistrat wurde gebeten, mit dem Schwalm-Eder-Kreis mögliche Abschlagszahlungen zu verhandeln. Zwischenzeitlich hat der Kreisausschuss getagt
und in seiner Sitzung vom 12.05.2025 den Haushalt mit Investitionsplanung für die Jahre 2025 – 2028 verabschiedet.


Frage 1: Wir bitten um Information zum Status der Verhandlungen zum geplanten Verkauf der Kindertageseinrichtung Sonnenstrahl.

Es kann – nachdem der Haushalt des Kreises beschlossen wurde – nun davon ausgegangen werden, dass Verkauf zustande kommt. Wir sind dementsprechend auftragsgemäß mit dem Schwalm-Eder-Kreis in Kontakt getreten. Aus terminlichen Gründen auf Seiten des Kreises haben noch keine weiteren Detailverhandlungen stattgefunden. Der Kreis möchten den Vertrag im Herbst abschließen.
Wir werden die Stadtverordneten bzw. den Haupt- und Finanzausschuss selbstverständlich über wichtige Meilensteine zeitnah informieren und den Vertrag zur Bestätigung des Verkaufs zur Beschlussfassung vorlegen.


Frage 2: Welche Verkaufsvereinbarung wurde zwischenzeitlich vertraglich fixiert?

Es wurde noch nichts vertraglich fixiert.

Frage 3: Welche Konditionen wurden vereinbart? (Die Verkaufssumme kann selbstverständlich in einer vertraulichen Anlage erfolgen).
Der Vertrag wurde noch nicht abgeschlossen.



Status Parkplatzsituation während Umbauphase am Alten Markt
Anfrage FWG Fraktion
Die angespannte Parkplatzsituation in der Innenstadt wird von Bürgern und Geschäftsleuten stetig thematisiert. „Die nächtliche Auslastung im Altstadtbereich ist hoch, was als Anlieger parken zu interpretieren und auf die geringen privaten Freiflächen auf den Grundstücken zurückzuführen ist.“ (Auszug aus der ISEK – Fortschreibung Seite 21).
Im Rahmen der ISEK-Planung ist ein Umbau am Alten Markt/Kirchenumfeld projektiert. Ein Prüfauftrag zur Nutzung des Grundstückes „Renthof“ an den Magistrat ist erfolgt. Gespräche mit dem Eigentümer das Grundstück als Parkfläche während der Umbauphase zu nutzen, um für Anwohner und Anliegern die Zeit der Baumaßnahmen am Alten Markt/Kirchenumfeld erträglicher zu gestalten, waren nach Information durch die Bürgermeisterin nicht zielführend.

Frage 1: Gab es weitere Gespräche mit dem Eigentümer (Renthof)?
Ja, jedoch führten diese zu keinen neuen Fakten. Der Preis von über 800 €/qm Grundstücksfläche ist nicht marktgerecht. Eine Pacht ist nur kurzfristig möglich und steht in keiner Relation zu den Kosten zur Nutzbarmachung als Parkplatz. Ohne statische Probleme kann nur der Teil des früheren Innenhofes als Parkplatz genutzt werden (ca. 4 Stellplätze). Die Restfläche ist unterkellert und könnte nicht ohne weiteres zum Parken genutzt werden. Mehr Details können dem Bericht zum Prüfauftrag zur HaFi-Sitzung vom 01.07.2024,
Vorlagennummer 2024/0332 entnommen werden:


Frage 2: Wurde ein Parkraumsystem für die Umbauphase am Alten Markt geplant?
Wie schon mitgeteilt, zuletzt in der gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse und der LoPa vom 20.05.2025, wird der Alte Markt erst in 2026 umgebaut. Das Planungsbüro arbeitet derzeit noch an der Ausführungsplanung (Leistungsphase 5 von 9). Dazu gehört auch die Überlegung zur Bildung von möglichen Bauabschnitten. Es wurde ja schon mehrmals bestätigt, dass für die Zeit des Umbaus Möglichkeiten für ein Parkraumsystem geprüft werden. Dies erfolgt noch zu einem späteren Zeitpunkt, wenn die Ausführungsplanung fertig und klar ist, ob es mehrere Bauabschnitte gibt oder nicht. Bei allen Bemühungen um ein Parkraumkonzept muss ganz klar gesagt werden, dass die Baumaßnahme mit Einschränkungen für die Anwohnenden und Passanten verbunden sein wird.
Eine Baumaßnahme dieser Größenordnung kann in der Enge der Altstadt nicht ohne Beeinträchtigungen ablaufen. Es wird Aufgabe der bauleitenden Fachingenieure sein, die  Beeinträchtigungen so gering und so kurz wie möglich zu halten.


Frage 3: Welche Lösung wird seitens der Verwaltung/des Planungsbüros erarbeitet, um den Anliegern während der Umbauphase am Alten Markt ein Parkraumkonzept/Anfahrtskonzept zu bieten?
Die Lösung wird noch erarbeitet. Siehe Antwort zu Frage 2.

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